Die Zahlung eines Geldbetrages („Geldbuße“) ist eine Form der Diversion.
Sofern die allgemeinen Voraussetzungen für diversionelle Erledigung vorliegen, kann ein Strafverfahren nach Zahlung eines von der Staatsanwaltschaft (beziehungsweise Bezirksanwaltschaft) oder Richterin / Richter festzusetzenden Geldbetrages endgültig eingestellt werden. Die Verfahrenseinstellung kann überdies davon abhängig gemacht werden, dass die oder der Beschuldigte aus ihrer oder seiner Tat entstandenen Schaden ersetzt (zum Beispiel einem Opfer Schmerzensgeld leistet, die Reparatur einer beschädigten Sache bezahlt et cetera).
Die Höhe des Geldbetrages, dessen Zahlung für die Einstellung des Strafverfahrens erforderlich ist, wird sich an der voraussichtlichen Höhe einer Geldstrafe, die im Rahmen eines Schuldspruchs zu verhängen wäre, orientieren. Der wesentliche Unterschied gegenüber einer Verurteilung zu einer Geldstrafe besteht darin, dass die oder der Beschuldigte nach einer diversionellen Erledigung des Strafverfahrens nicht als vorbestraft gilt.