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Prozessbegleitung
Opfer von Gewalttaten, gefährlicher Drohung sowie Sexualdelikten und bestimmte Angehörige von Todesopfern haben in einem gerichtlichen Strafverfahren Anspruch auf Prozessbegleitung.
Um Opfer von Hass im Netz besser unterstützen zu können, wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert: Dazu zählen zum Beispiel Opfer von Stalking, Cybermobbing oder Verhetzung, aber auch Straftaten wie üble Nachrede, Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung, Beleidigung oder Verleumdung, wenn diese zuletzt genannten Taten – vereinfacht gesagt – „im Netz“ auf Plattformen wie Facebook oder auch Messengern wie WhatsApp begangen wurden.
Durch die psychosoziale Prozessbegleitung wird das Opfer bei Anzeigeerstattung (soweit noch nicht erfolgt) unterstützt, sowie auf Einvernahmen und Hauptverhandlung im Strafverfahren vorbereitet und begleitet. Dadurch soll die mit einem Strafverfahren verbundene emotionale Belastung von Opfern möglichst gering gehalten werden. Juristische Prozessbegleitung beinhaltet die rechtliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Beide Formen der Prozessbegleitung erfolgen für das Opfer kostenlos.
Opfern, die bereits im Strafverfahren psychosoziale Prozessbegleitung erhalten haben, kann die psychosoziale Prozessbegleitung auch in einem Zivilverfahren gewährt werden, das in sachlichem Zusammenhang mit dem Strafverfahren steht (zum Beispiel wegen Schadenersatz, Scheidung, Obsorge, Erlassung einer Einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt …).
Information über die Prozessbegleitung: Bundesministerium Justiz