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Gemeinnützige Arbeit statt Haft
- Sie haben eine Geldstrafe, die Sie bekommen haben, nicht bezahlen können. Die Geldstrafe kann vom Gericht oder von der Finanzstrafbehörde kommen.
- Sie können eine Haftstrafe vermeiden, wenn Sie dafür in einer sozialen Einrichtung arbeiten.
- Wenn Sie die Stunden geleistet haben, müssen Sie nicht mehr in Haft.
- Die gemeinnützige Leistung müssen Sie in der Freizeit erbringen und werden dafür nicht bezahlt.
NEUSTART vermittelt
- Ein Tag Haftstrafe entspricht vier Stunden gemeinnütziger Leistungen.
- Für zehn Tage Haft müssten Sie zum Beispiel 40 Stunden arbeiten.
- Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter von NEUSTART sucht gemeinsam mit Ihnen eine soziale Einrichtung.
- Wenn Sie eine Ausbildung machen oder berufstätig sind, wird darauf Rücksicht genommen.
- Wenn Sie die Geldstrafe aber doch noch bezahlen, müssen Sie nicht in Haft und nicht arbeiten.
- Kommen Sie zum Termin und wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten.