#NEUSTARTwirkt: Bewährungshilfe
In unserer Serie #NEUSTARTwirkt erzählen Klient:innen ihre Geschichten. Florian S. hat in seinen 33 Lebensjahren viel erfahren und durchgemacht. In seiner Jugend wurde er zwei Mal wegen Körperverletzung verurteilt. Danach hat er der Gewalt abgeschworen, sein Leben neu geordnet und wirkt jetzt rundum glücklich.
Im Video spricht er über seine Zeit mit seinem Bewährungshelfer. Er erzählt, dass die Bewährungshilfe überhaupt nicht seinen Erwartungen entsprochen hat und was sie bewirkt hat.
Der neue Report ist da!
Der NEUSTART REPORT ist unser jährlich erscheinender Bericht, der als gedrucktes Exemplar an unsere Anspruchsgruppen versendet wird. Das sind mehr als 10.000 externe Adressat:innen. Der REPORT bietet uns die Möglichkeit, einmal im Jahr ausführlich über unsere Tätigkeit zu informieren, uns zu präsentieren und Geschichten aus dem Arbeitsalltag mit Straffälligen und Opfern von Straftaten zu erzählen.
Die neue Ausgabe widmet sich dem Schwerpunktthema Strafe.
In der Titelgeschichte fragen wir nach dem Sinn und Zweck von Strafe. Steht Vergeltung, Abschreckung oder doch die Entwicklung, um Rückfälle zu vermeiden im Mittelpunkt? Wer genau hinsieht erkennt: Es gibt Handlungsbedarf. Dazu haben wir auch ein Interview mit Gefängnis-Seelsorgerin Daniela Schwimbersky geführt. Und in unserem Faktencheck fragen wir: Muss Strafe überhaupt sein?
In unserem REPORT beleuchten wir Alternativen zur Strafe und zeigen anhand der diesjährigen Klientengeschichte wie eine außergerichtliche Lösung eine schwierige Beziehung entlastete.
Gemeinsam mit Richterin Martina Eberherr und Leitendem Staatsanwalt Thomas Mühlbacher werfen wir einen Blick auf Unterschiede in der Strafpraxis im Westen und Osten Österreichs.
Außerdem nicht fehlen dürfen die Berichte zu unserer Salzburger Tagesaufenthaltseinrichtung Saftladen und unserem neuen sexual- und sozialpädagogischen Programm „sicher.net § 207a“.
Wir wünschen euch viel Spaß bei der Lektüre!
Neueste Blogposts
Studienbesuch: Schweizer Jugendvollzug
Wie geht die Schweiz mit delinquenten Jugendlichen um? Vom 21. bis 23. Oktober 2024 hatten Jürgen Kaiser (NEUSTART Leiter Sozialarbeit), Johannes Pircher-Sanou (Leiter NEUSTART Vorarlberg) und ich die Gelegenheit, gemeinsam mit externen Kolleg:innen aus Tirol, Einrichtungen der Schweizer Jugendvollzuges kennen zu lernen.
#TeamNEUSTART: Ehrenamt
Im 13. Teil von #TeamNEUSTART Ehrenamt holen wir drei ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen vor den Vorhang, die eines gemeinsam haben: ihre fundierte, hauptberufliche Erfahrung im Sozialbereich…
Desistance from Crime – Wege aus der Kriminalität
Wie kann es Menschen, die straffällig geworden sind, gelingen, nachhaltig mit kriminellen Aktivitäten aufzuhören? Diese zentrale Frage stand im Fokus der diesjährigen NEUSTART Positionen Veranstaltung in Vorarlberg, die am 14. März 2024 stattfand.
#NEUSTARTwirkt
Wir arbeiten im Bereich der justiznahen Sozialarbeit, der Straffälligen- und Opferhilfe sowie der Kriminalitätsprävention. Unsere Sozialarbeiter:innen sind aufgrund ihrer Ausbildung bestens qualifiziert, Menschen in schwierigen Situationen zu unterstützen und sie auf ihrem Weg in ein straffreies Leben zu begleiten.
Das ist gut und wichtig für die Gesellschaft. Darin sind sich auch fast alle einig. Doch was sind eigentlich die Ziele von Bewährungshilfe & Co und ab wann gelten diese als erreicht? Mit welchen Menschen ist NEUSTART in den diversen Aufgabenfeldern konfrontiert? Wir haben dazu ein kleines Erklärvideo produziert:
Wie wirkt NEUSTART in der Gesellschaft?
Anhand von Studien, Befragungen und Statistiken haben wir Antworten auf diese Frage
und die wesentlichen Wirkungen von fünf ausgewählten NEUSTART Leistungsbereichen gesammelt. Auf der jeweiligen Seite der einzelnen Dienstleistungen finden sie noch mehr Zahlen, Daten und Fakten dazu:
- Bewährungshilfe
- Tatausgleich
- Vermittlung gemeinnütziger Leistungen
- Elektronisch überwachter Hausarrest und
- Haftentlassenenhilfe
NEUSTART deckt darüber hinaus noch viele weitere Leistungsbereiche ab. So ist die Gewaltpräventionsberatung
nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot die zweitgrößte Dienstleistung des Vereins. Da die Verpflichtung zu einer Gewaltpräventionsberatung nach einem solchen Verbot erst am 1. September 2021 eingeführt wurde, wird die Wirkung dieser Leistung zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert.
insgesamt (2023)
Gewaltpräventionsberatung
Mitarbeiter:innen